Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz soll dabei helfen, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparenter und überprüfbarer zu machen. Dabei regelt die Stoffstrombilanzverordnung den Umgang mit Nährstoffen. Sie bewertet ebenfalls die dem Betrieb zugeführten und abgegebenen Stickstoff- und Phosphatmengen.
Sie, als agierender Landwirt sind daher dazu verpflichtet, jährlich eine Bilanz über Nährstoff zufuhr und -abgabe zu erstellen. Die Nährstoffzufuhr bezeichnet die Mengen an Stickstoff und Phosphor, welche dem Betrieb zugeführt werden (z.B. durch Düngemittel, Futter, Saatgut, Nutztiere, Leguminosen). Die Nährstoffabgabe bezeichnte Mengen an Stickstoff und Phosphor, welche der Betrieb abgibt (z.B. durch pflanzliche und tierische Erzeugnisse, Futtermittel, landwirtschaftliche Nutztiere).
Um Sie bei der Erstellung Ihrer Stoffstrombilanz zu unterstützen, können Sie die Infos über die P2O5 und die Stickstoff-Werte der Produkte gerne bei uns anfordern.
Bei Fragen dazu rufen Sie einfach an unter der Nummer 08266/8625-0 oder senden eine E-Mail an info@lexa-futter.de